Hier sind unterschiedliche organische Abfälle und deren Aufkommen bzw. Herkunft zu betrachten. Zur Erfassung der Mengen und Darstellung der Potentiale des Anteils im Restmüll wurde 2011 eine Studie im Auftrag des Abfallwirtschaftbetriebes des Landkreises durchgeführt. Die Ergebnisse sollen die Grundlage dafür bilden, um darzustellen, inwiefern eine Aktivierung aus dem Gebiet des Landkreises wirtschaftlich möglich ist. Hiermit, sowie mit der Erfassung und Verwertung des Biomasse-Potentials aus Landschaftspflege werden wir uns in der zweiten Förderperiode mit dem Ziel der Verwertung durch einen Biomassehof intensiv beschäftigen.
Eruierung eines KWK-Standortes auf der Basis von Stroh
Aus unserer Studie zum Potential von Stroh und den Anforderungen an die Logistik können Aussagen getroffen werden, in welchem Umfang Strohheiz(kraft)werke ansiedelbar sind. Die Investitionsentscheidung trifft der Betreiber, jedoch können vorher Informationen über Aufkommen, Logistik und Verfügbarkeit beeinflussend beigesteuert werden. Wichtig sind hier die Kommunikation und die Sensibilisierung der Landwirte für die Thematik. Der „transportunwürdige“ Rohstoff muss vor Ort verwertet werden, sei es für eine energetische oder für eine stoffliche Anwendung. Aufgrund der Untersuchung des Strohpotentials in der Region scheint die Idee eines Kraftwerkes nicht umsetzbar, da weder die notwendige Logistik, noch die dafür benötigte Strohmenge auf Interesse bei den Landwirten stößt.
Aus den oben erläuterten Gründen mussten die Stadtwerke Eisenberg das Biomasseheizkraftwerk deaktivieren. Für die Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung der Stadt Eisenberg musste eine unverzügliche Notversorgung hergestellt werden, welche nun durch Erdgas-Blockheizkraftwerke gewährt wird. An dieser Stelle unterstützen wir die Stadtwerke dabei, den Einsatz von Biogas als Brennstoff zu prüfen. Vordergründig stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit, neben dem Willen nachhaltige erneuerbare Energien zu nutzen.
Thermische Nutzung halmgutartiger Biomasse
Eine der Hauptursachen für die geringe Nutzung der halmgutartigen Biomasse ist bei den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu suchen. Mit der Novellierung der 1. BImSchV wurden die Anforderungen für Kleinfeuerungsanlagen deutlich verschärft. Ab einer Feuerungswärmeleistung von 100 kW sind Strohfeuerungsanlagen genehmigungspflichtig nach 4. BImSchV und müssen die strengen Anforderungen der TA Luft (Link) einhalten. Die jetzige rechtliche Situation lässt eine Installation neuer Anlagen unter der Nennwärmeleistung von 100 kW nicht zu. Hier ist in den nächsten Jahren allerdings noch mit einer Veränderung zu rechnen. Der Mehraufwendungen für das Genehmigungsverfahren und die Überwachung verursachen deutlich höhere Investitions-, Verwaltungs- und Betriebskosten. Weiterhin wurden und werden erhöhte Stickstoff, - Schwefel- und Chlorgehalte diskutiert, die zu einer erheblichen Verunsicherung potenzieller Betreiber geführt haben. Eine zusätzliche Abscheidetechnik im Abgasstrom muss einkalkuliert werden. Die Technik der Strohverbrennung dagegen ist mittlerweile ausgereift und markttauglich, was auch die in der Region bereits bestehenden Kleinfeuerungsanalgen auf Strohbasis, die noch vor der Novellierung der 1.BImSchV errichtet und in Betrieb gegangen sind, zeigen. Für die Etablierung einer Nutzung halmgutartiger Biomasse wurde zunächst das noch vorhandene Strohpotenzial im Saale-Holzland-Kreis ermittelt. Aktuelle Untersuchungen der TLL (Weiser et al., 2011) bilanzieren je nach Methode ein Strohpotential des Saale-Holzland-Kreises von ca. 12.000 t bis zu ca. 38.000 t Frischmasse bei einem Gesamtaufkommen von ca. 84.000 t Frischmasse. Dies bedeutet, dass 14 bis 45 % des Strohaufkommens einer energetischen Nutzung zugeführt werden könnten. Die hohe Schwankungsbreite der technischen Potenziale bedingt eine Einzelbetrachtung, welche mittels einer Befragung der 13 großen Agrargenossenschaften durch BIOBETH. ausgeführt wurde. Es ergab sich aus der Befragung, dass der überwiegende Anteil des Strohaufkommens für die Tierhaltung (ca. 75 %), als organischer Düngung (ca. 19 %) bzw. für den Verkauf an Dritte (6 %) eingesetzt wird. Es zeigt sich deutliche Diskrepanz zwischen den theoretischen Strohpotenzialen und den Angaben der Landwirte. Selbst wenn man den unteren Wert des ermittelten Strohpotenzials für eine energetische Nutzung von 12.000 t FM ansetzt schätzen die Praktiker das Potenzial niedriger ein (5.000 t FM/a). Daher wurden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Standorte für kleinere Anlagen fokussiert und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt. Die Investitionskosten einer solchen Anlage sind deutlich höher, als bei Gas oder Holz, auf 20 Jahre betrachtet ergeben sich allerdings geringere Wärmegestehungspreise aufgrund der Entwicklung von Preissteigerungsraten und Brennstoffeinkaufspreisen. Die Installation einer Strohverbrennungsanlage an einer öffentlichen Einrichtung erfordert allerdings eine Unterstützung auf Landesebene.
Umsetzung des Konzeptes „Bioenergiedorf“ am Beispiel Schlöben
Am 01.06.2009 konnte mit dem Start der Umsetzung der Thüringer Bioenergie-Region auch die Intensivierung der Projektidee Bioenergiedorf beginnen. Wesentliche Aufgabe war zunächst die Vereinigung der Initiatoren in einer Betreibergesellschaft, die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung mit Erstellung eines Businessplanes inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und Finanzplan. Somit konnte am 29.10.2009 die Genossenschaft gegründet werden. Danach ging es ans „Einsammeln der Mitglieder“, respektive um die konkrete Anzahl der Wärmeanschlussnehmer, welches die Grundlage für ein schlüssiges Wärmeversorgungskonzept, die resultierende Kostenkalkulation und somit des Wärmepreises ist. Um den Prozess der Umsetzung nicht zu verzögern, musste parallel die Wahl der entsprechenden Anlagenperipherie getroffen werden. Bis September 2010 wurde Anlagentechnik verschiedenster Hersteller und Arbeitsverfahren ausgewählt, besichtigt und inhaltlich geprüft. Nachdem Ende 2010 das Versorgungskonzept stand, wurden die Investitionssummen konkretisiert, um die Finanzierung abzustimmen. Nur ein Mix aus Mitgliedereinlagen, Fremdkapital und Förderung konnte zum Ziel führen. Gerade diese Aufteilung bedurfte noch einige Kreativität in der Strukturdarstellung, Netzwerkarbeit und Anstrengungen zur Überzeugung von Drittmittelgebern. Dies zumeist unter Federführung der Bioenergie-Region in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Genossenschaft. Mit einem solchen Projekt entwickeln sich auch Synergien, so wurden von Beginn Energieversorgungsunternehmen und Wasserversorger einbezogen, um gemeinsame Maßnahmen abzustimmen. Die erfolgreiche Teilnahme am Förderwettbewerb „Modellprojekte des Breitbandausbaus“ des BMWi ergänzte dies. Neben der Wärmeversorgung wird nun mindestens jedes Mitglied mit einem Glasfaserbreitbandanbindung versorgt, was außerdem zu erheblichem Wertzuwachs führt. Die Erfahrung aus diesem Projekt hat gezeigt, dass die Umsetzung nicht im geplanten Zeitrahmen gehalten werden konnte. Der Baubeginn sowie die erste Einspeisung von elektrischer Energie ins Netz des regionalen EVU hat sich, bezogen auf die ursprüngliche Konzeption somit um circa ein Jahr verschoben. Ohne die intensive Betreuung der BioER wäre die Durchsetzung wesentlich gebremst worden. Die Hauptakteure agieren nur nebenberuflich. Projekte dieser Art und Umfang bedürfen zwingend fachkundige Beratung und Betreuung vor, während und nach der Umsetzung. Allerdings hat auch die BioER damit wesentliches Know-how erworben, von dem wir im weiteren Prozess profitieren werden.